Das Wichtigste in Kürze
- Kaufsteuern sind gesetzliche Abgaben; Notar-, Makler- und Technikerhonorare sind davon getrennte professionelle Kosten.
- Bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Verkauf gelten andere Steuern als bei einem Verkauf, der der italienischen IVA unterliegt.
- Das prezzo-valore-System kann unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen die steuerliche Bemessungsgrundlage an den Katasterwert statt an den Kaufpreis knüpfen; es gilt nicht automatisch.
- Die prima-casa-Vergünstigung hängt von persönlichen und objektbezogenen Voraussetzungen ab und ist nicht einfach ein Rabatt für jeden Erstkäufer.
- Fordern Sie vor einer bindenden proposta eine schriftliche, objektspezifische Kostenmatrix vom Notar und Angebote der jeweils beauftragten Dienstleister an.
Vier Kostenblöcke statt einer einzigen Prozentzahl
Eine seriöse Kalkulation beginnt mit einer Trennung: Erstens entstehen Steuern und feste öffentliche Abgaben aus dem Erwerb. Zweitens berechnet der Notar sein Honorar für die notarielle Tätigkeit. Drittens entstehen vereinbarte Honorare für Makler, Techniker und gegebenenfalls Anwalt, Übersetzer oder Steuerberater. Viertens kommen Finanzierungs-, Zahlungs-, Versicherungs- und spätere Eigentumskosten hinzu.
Diese Positionen haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Fälligkeiten. Eine Steuer kann an Katasterwert, Kaufpreis, Verkäuferart und Begünstigung anknüpfen; ein Honorar folgt dagegen dem Auftrag, dessen Umfang und dem Angebot des Dienstleisters. Addieren Sie die Blöcke erst, nachdem jede Position einer nachvollziehbaren Annahme zugeordnet wurde.
| Kostenblock | Typische Positionen | Verbindliche Klärung |
|---|---|---|
| Steuern und öffentliche Abgaben | Registersteuer oder IVA sowie Hypotheken- und Katastersteuer | Objektspezifische Berechnung durch den Notar; bei Bedarf Steuerberater |
| Notar | Honorar für Prüfung, Urkunde, steuerliche Abwicklung und Registervorgänge | Schriftliches Angebot des gewählten Notariats |
| Vermittlung und Prüfung | Makler, Geometra, Architekt, Ingenieur, Anwalt oder Übersetzer | Jeweils separater Auftrag und separates Angebot |
| Finanzierung und Umsetzung | Bank, Bewertung, Versicherungen, Zahlungen, Renovierung und Anschlüsse | Bank und jeweiliger Leistungserbringer |
Notarkosten sind keine Kaufsteuer, und die Maklerprovision ist kein Bestandteil des Notarhonorars. Beide müssen neben den Steuern separat budgetiert werden.
Kauf ohne IVA: Registersteuer auf der Erwerbsseite
Nach dem aktuellen Kaufhaus-Ratgeber der Agenzia delle Entrate fällt bei einem typischen Kauf von einer Privatperson oder einem nicht der IVA unterliegenden Verkäufer ohne prima-casa-Vergünstigung grundsätzlich eine Registersteuer von 9 Prozent an. Die Hypotheken- und Katastersteuer werden in dieser Konstellation grundsätzlich mit jeweils 50 Euro erhoben. Die Registersteuer unterliegt dabei laut Behörde einem Mindestbetrag von 1.000 Euro.
Mit anwendbarer prima-casa-Vergünstigung nennt die Behörde grundsätzlich 2 Prozent Registersteuer sowie weiterhin jeweils 50 Euro Hypotheken- und Katastersteuer. Ob die Vergünstigung tatsächlich greift, hängt nicht nur davon ab, ob Sie umgangssprachlich zum ersten Mal ein Haus kaufen. Wohnsitz, Gemeinde, bestehende Rechte, Katasterkategorie und gesetzliche Erklärungen müssen für den konkreten Käufer geprüft werden.
| Nicht IVA-pflichtiger Erwerb | Registersteuer laut Behördenleitfaden | Weitere Erwerbssteuern |
|---|---|---|
| Ohne prima casa | Grundsätzlich 9 Prozent | Hypothekensteuer 50 Euro; Katastersteuer 50 Euro |
| Mit anwendbarer prima casa | Grundsätzlich 2 Prozent | Hypothekensteuer 50 Euro; Katastersteuer 50 Euro |
Die Tabelle ist eine allgemeine Darstellung des veröffentlichten Steuerschemas, keine persönliche Steuerberechnung. Der Notar muss Verkäuferstatus, Objekt, Bemessungsgrundlage und Begünstigungen vor der Bindung bestätigen.
Kauf mit IVA: andere Bemessungsgrundlage und feste Steuern
Ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig, wird die italienische IVA grundsätzlich auf den Kaufpreis erhoben. Der Leitfaden der Agenzia delle Entrate nennt für die dort beschriebenen Wohnimmobilien grundsätzlich 10 Prozent ohne prima-casa-Vergünstigung und 4 Prozent mit anwendbarer prima casa. Für die als luxuriös eingeordneten Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 nennt er 22 Prozent.
In der IVA-Konstellation nennt der Leitfaden Register-, Hypotheken- und Katastersteuer grundsätzlich mit jeweils 200 Euro. Entscheidend ist nicht allein, ob der Verkäufer eine Gesellschaft ist. Der Notar muss feststellen, ob der konkrete Verkauf der IVA unterliegt oder davon befreit ist und welche steuerliche Behandlung für genau diese Transaktion gilt.
| IVA-pflichtiger Erwerb | IVA laut Behördenleitfaden | Feste Erwerbssteuern |
|---|---|---|
| Wohnimmobilie ohne prima casa | Grundsätzlich 10 Prozent des Kaufpreises | Register-, Hypotheken- und Katastersteuer jeweils 200 Euro |
| Wohnimmobilie mit anwendbarer prima casa | Grundsätzlich 4 Prozent des Kaufpreises | Register-, Hypotheken- und Katastersteuer jeweils 200 Euro |
| Katasterkategorie A/1, A/8 oder A/9 | Grundsätzlich 22 Prozent des Kaufpreises | Register-, Hypotheken- und Katastersteuer jeweils 200 Euro |
Prezzo-valore: wann der Katasterwert relevant werden kann
Bei bestimmten nicht IVA-pflichtigen Käufen von Wohnimmobilien durch natürliche Personen kann auf ausdrücklichen Antrag im Rogito das prezzo-valore-System anwendbar sein. Dann wird die Registersteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht auf Basis des vereinbarten Kaufpreises, sondern anhand des gesetzlich ermittelten Katasterwerts berechnet. Der vollständige tatsächliche Kaufpreis muss dennoch in der Urkunde angegeben werden.
Für eine Vorabrechnung benötigt das Notariat deshalb nicht nur den Preis, sondern auch aktuelle Katasterdaten, Verkäuferstatus, Käuferkonstellation und die beabsichtigte Nutzung der Vergünstigungen. Ein im Inserat genannter rendita catastale-Wert ist keine fertige Steuerrechnung. Lassen Sie bestätigen, ob prezzo-valore verfügbar ist und welche Daten der Berechnung zugrunde liegen.
- Ist der Verkäufer in dieser Transaktion nicht IVA-pflichtig?
- Kauft eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit handelt?
- Handelt es sich um eine begünstigungsfähige Wohnimmobilie und gegebenenfalls zugehörige Nebenflächen?
- Sind Katasterkategorie und rendita catastale aktuell und für alle Einheiten vorhanden?
- Wird die Anwendung ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag verlangt?
Notar, Makler und Geometra sind getrennte Aufträge
Das Notarhonorar vergütet die notarielle Tätigkeit und ist von den Steuern zu unterscheiden, die das Notariat im Rahmen des Vorgangs erhebt und weiterleitet. Bitten Sie deshalb um ein Angebot, das Steuern, Auslagen und Honorar erkennbar trennt. Komplexität, mehrere Einheiten, Finanzierung, Vollmachten, Übersetzungen oder ein notarieller Vorvertrag können den Leistungsumfang verändern.
Eine Maklervergütung entsteht nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen der Vermittlung und gehört ausschließlich zu einem lizenzierten Immobilienpartner. Klären Sie Betrag, Umsatzsteuer, Fälligkeit und Leistungsumfang schriftlich, bevor Sie eine bindende Erklärung abgeben.
Der Geometra oder ein anderer befugter Techniker erhält einen eigenen schriftlichen Prüfauftrag. Dessen Honorar hängt nicht von der späteren Kaufsteuer ab, sondern vom vereinbarten Umfang: Aktenzugang, Ortstermin, Vergleich von Bestand und Unterlagen, mögliche Vertiefung und schriftliche Ergebnisse. Eine bloße mündliche Einschätzung ersetzt diesen Auftrag nicht.
| Profession | Wofür Sie bezahlen | Vor Beauftragung festhalten |
|---|---|---|
| Notariat | Notarielle Prüfung, Entwurf und Vollzug der Urkunde | Honorar, Steuern, Auslagen und optionale Tätigkeiten getrennt |
| Lizenzierter Makler | Nachweis oder Vermittlung nach dem konkreten Mandat | Provision, IVA, Fälligkeit und beteiligte Partei |
| Geometra / Techniker | Technische und dokumentarische Prüfung im Auftragsumfang | Akten, Ortstermin, Bericht, Ausschlüsse und Zusatzarbeit |
| Anwalt / Steuerberater | Individuelle Rechts- oder Steuerberatung | Konkrete Fragestellung und grenzüberschreitender Umfang |
| Übersetzer / Dolmetscher | Sprachliche Übertragung nach den Anforderungen des Notars | Dokumente, Termin, Form und Verantwortlichkeit |
So entsteht vor der proposta ein belastbarer Kostenplan
- 01
Verkäufer und Steuerart klären
Lassen Sie feststellen, wer verkauft und ob der konkrete Verkauf der IVA unterliegt oder mit Registersteuer behandelt wird.
- 02
Katasterdaten einholen
Senden Sie dem Notar Katasterkategorie, rendita catastale, alle Einheiten, Kaufpreis und beabsichtigte Nutzung.
- 03
Begünstigungen prüfen
Lassen Sie prima casa und prezzo-valore nicht pauschal annehmen, sondern anhand Ihrer und der objektbezogenen Voraussetzungen bestätigen.
- 04
Notariatsangebot gliedern
Verlangen Sie eine erkennbare Trennung von Steuern, öffentlichen Auslagen, Honorar und optionalen Leistungen.
- 05
Weitere Angebote ergänzen
Tragen Sie Makler, technische Prüfung, Übersetzung, Beratung, Bank und Versicherung jeweils mit IVA und Fälligkeit ein.
- 06
Ungeklärte Positionen markieren
Arbeiten Sie mit Annahmen und einer Reserve, aber behandeln Sie eine offene Steuerfrage nicht als bestätigten Festbetrag.
- 07
Vor Bindung aktualisieren
Prüfen Sie die Matrix erneut, wenn sich Käufer, Verkäufer, Preis, Finanzierung, Einheiten oder Vertragsstruktur ändern.
Das Wichtigste
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Italien insgesamt?
Es gibt keinen seriösen Einheitssatz. Steuerart und Bemessungsgrundlage hängen von Transaktion und Objekt ab; Notar, Makler, Techniker und weitere Dienstleister kalkulieren ihre Leistungen separat. Addieren Sie erst die objektspezifische Steuerberechnung und die schriftlichen Angebote.
Wird die italienische Kaufsteuer immer auf den Kaufpreis berechnet?
Nein. Bei IVA-pflichtigen Verkäufen ist der Kaufpreis grundsätzlich die Basis der IVA. Bei bestimmten nicht IVA-pflichtigen Wohnimmobilienkäufen kann unter gesetzlichen Voraussetzungen und auf Antrag prezzo-valore mit dem Katasterwert als Steuerbasis greifen.
Ist das Notarhonorar in der Registersteuer enthalten?
Nein. Das Notariat kann Steuern für die Transaktion einziehen und abführen, sein professionelles Honorar bleibt aber eine eigene Kostenposition. Ein gegliedertes Angebot sollte beides ausweisen.
Zahle ich als deutscher Käufer automatisch die prima-casa-Steuer?
Nein. Die Vergünstigung muss persönlich und objektbezogen verfügbar sein und erfordert gesetzliche Erklärungen beziehungsweise Voraussetzungen. Staatsangehörigkeit allein entscheidet weder für noch gegen die Begünstigung.
Wann sollte ich die Kosten berechnen lassen?
Vor einer bindenden proposta. Die erste Berechnung kann noch Annahmen enthalten, sollte aber Verkäuferart, IVA-Status, Katasterdaten, Käufer, mögliche Begünstigungen sowie alle professionellen Honorare sichtbar trennen.
Offizielle Quellen
- Agenzia delle Entrate: Steuern und Vergünstigungen beim Hauskauf
- Italienisches Notariat: Kauf und Verkauf von Immobilien
- Italienisches Notariat: Unterlagen für eine Immobilientransaktion
- Italienisches Notariat: klassische Kontrollen beim Immobilienkauf
Allgemeine Information; das Prüfdatum steht am Anfang des Artikels. Keine Rechts-, Steuer- oder technische Beratung und keine Immobilienvermittlung. Verbindliche Aussagen treffen die jeweils beauftragten zugelassenen Fachleute anhand des konkreten Objekts und Ihrer persönlichen Situation.
